Was sind Legionellen?

Bei Legionellen handelt es sich um gramnegative, aerobe Bakterien. Sie kommen natürlicherweise in geringer Anzahl in Oberflächengewässern, außer in Salzwasser, und im Boden vor. Unter bestimmten Bedingungen können sich Legionellen in wasserführenden Leitungen und Armaturen vermehren. Die dafür optimalen Temperaturen liegen zwischen 25°C und 45°C.

Legionellen sind als potenziell humanpathogen einzustufen, das Einatmen oder die Mikroaspiration von legionellenhaltigen Wassertröpfchen kann beim Menschen die Legionärskrankheit, eine Form von Lungenentzündung, oder das Pontiac-Fieber verursachen.

 

Eine regelmäßige Überprüfung auf Legionellen ist für bestimmte Trinkwasser-Installationsanlagen gemäß aktuell gültiger TrinkwV [1] im Rahmen des Gesundheitsschutzes verpflichtend.

Wer ist verpflichtet Legionellenuntersuchungen durchführen zu lassen?

Laut der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung [1] haben Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage das Trinkwasser auf Legionellen im Rahmen einer systemischen Untersuchung in Gebäuden untersuchen zu lassen wenn das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung vorliegt und die Wasserversorgungsanlage Duschen oder andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung liegt vor, wenn der Trinkwassererwärmer ein Speichervolumen von mehr als 400 Litern hat oder es eine Rohrleitung von mehr als 3 Litern Inhalt zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle gibt.

Hinweis: Pflichten zur Legionellenuntersuchung können sich auch aus anderen Rechtsbereichen neben der Trinkwasserverordnung ergeben.

Wann muss eine Legionellenuntersuchung durchgeführt werden?

Wird das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit abgegeben, sind die systemischen Untersuchungen auf Legionellen jährlich durchzuführen

Das Gesundheitsamt kann das Intervall unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu drei Jahre verlängern.

Wird das Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen, nicht aber öffentlichen Tätigkeit abgegeben, sind die systemischen Untersuchungen auf Legionellen mindestens aller drei Jahre durchzuführen.

Wird eine der oben genannten Anlagen neu in Betrieb genommen, muss bei dieser nach § 14b Abs. 6 TrinkwV [1] innerhalb von 3-12 Monaten nach Inbetriebnahme eine Legionellenuntersuchung durchgeführt werden.

Welche Entnahmestellen sind wichtig?

Laut der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung [1] müssen Proben im Rahmen einer systemischen Legionellenuntersuchung gemäß Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 18. Dezember 2018 [2] an mehreren repräsentativen und geeigneten Entnahmestellen entnommen werden. Proben sind am Trinkwasser-Eintritt und -Abgang des Trinkwassererwärmers sowie in der Peripherie zur Erfassung jedes Steigstranges zu nehmen.

Was passiert bei einem Positivbefund?

Wird  im Rahmen einer systemischen Untersuchung auf Legionellen der technischen Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 Milliliter überschritten, ist das Labor laut der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung [1] verpflichtet, neben dem verantwortlichen Betreiber das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.

Wer darf Proben für eine Legionellenuntersuchung nehmen?

Trinkwasserproben müssen im Rahmen einer Untersuchung auf Legionellen gemäß TrinkwV [1] durch dafür akkreditierte und nach § 15 Abs.4 TrinkwV [1] zugelassene Untersuchungsstellen genommen werden.

Literatur:

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